Um ein internes Corporate Carsharing einzurichten, müssen Ihre Fahrzeuge im System angelegt werden. Die Fahrzeuge werden anschließend in Pools organisiert und Ihre Mitarbeiter für deren Nutzung berechtigt.
Zusammenfassung:
Ein Fahrzeug zur Poolnutzung wird mit den Pflichtfeldern Kennzeichen*, Hersteller* und Modell* angelegt
Für die Buchung wird eine Fahrt gebucht. CaranoCloud weist Ihrer Buchung ein entsprechendes Fahrzeug zu.
Weitere Stammdaten können gepflegt werden und sind im Tutorial „Fahrzeugmanagement“ beschrieben
Funktionen im Detail:
Fahrzeug anlegen
Ein Fahrzeug wird mit folgenden Angaben angelegt:
Kennzeichen
Hersteller, Modell, Fahrzeugtyp
Für die Anlage eines Fahrzeugs reichen die Angaben des Kennzeichens, Herstellers und Modells aus. Sie haben die Möglichkeit, weitere Fahrzeugstammdaten hinzuzufügen, was für ein Carsharing aber nicht zwingend notwendig ist. Damit Ihre Mitarbeiter Ihren Buchungswunsch genauer angeben können, haben Sie die Möglichkeit, dem Fahrzeug eine Fahrzeuggruppe zuzuweisen und in dem Fahrzeug befindliches Zubehör anzugeben. Die Angabe des Zubehörs unterliegt keinen Restriktionen und gilt für Ihren Fuhrpark ganz individuell. In der Buchungsmaske haben Ihre Fahrer dann die Möglichkeit, Fahrzeuge mit der hinterlegten Fahrzeuggruppe oder Zubehör auszuwählen. Somit bekommen Ihre Mitarbeiter das passende Fahrzeug zu Ihrem Buchungswunsch.
Fahrzeug bearbeiten
In der Fahrzeugbearbeitung können alle weiteren Stammdaten des Fahrzeugs bearbeitet werden. Zudem können hier weitere Management-Bereiche wie Termine, Rechnungen, Vertragsdaten, etc. (abhängig vom gebuchten Paket) bearbeitet werden. Für Ihr Corporate Carsharing sind folgende Funktionen relevant:
Pool zuordnen
Fahrzeuggruppe auswählen
Zubehör hinterlegen
Alle weiteren Stammdaten
Fahrzeug außer Betrieb setzen
Wenn ein Fahrzeug ausgemustert wird, können Sie es in der Anwendung außer Betrieb setzen. Das Fahrzeug wird aus den Pools entfernt und kann nicht mehr gebucht werden. Die ganze Fahrzeughistorie bleibt für Sie erhalten. Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge wird keine Lizenzgebühr erhoben.